Marken-Recht
Schritt 3: Marke anmelden
Mit einer beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierten Marke erhalten Sie ein Schutzrecht für Ihre Bezeichnung (z.B. Domain). Mit der Beauftragung der Markenanmeldung entsteht ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der Kanzlei ASG-Rechtsanwälte. Die Markenanmeldung beinhaltet eine Ähnlichkeitsrecherche und ein Kurzgutachten. Sie können die Anmeldung vollständig von der Kanzlei durchführen lassen. Bei einer Markenanmeldung gibt es viele Fallstricke zu berücksichtigen. Daher ist in der Regel die Unterstützung durch einen Markenanwalt zu empfehlen. So minimieren Sie das Risiko, dass die Anmeldung abgewiesen wird oder diese zu einem Rechtsstreit führt. Zusätzlich zu den hier genannten Preisen entstehen Kosten in Höhe von 300,- € durch die amtlichen Registrierungsgebühren.
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Letzte Änderung des Artikels: 2007-07-31 10:33
Verfasser des Artikels: Support
Revision: 1.0
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