Abrechnung
Welche Folgen hat eine Rücklastschrift für mich?
Wenn wir von Ihrer Bank eine Rücklastschrift mit dem Vermerk "Mangels Deckung" oder "Konto falsch" zu Ihrer Abbuchung erhalten, werden Sie am nächsten Tag per Email darüber informiert und um den umgehenden Ausgleich des Rechnungsbetrages zuzüglich der angefallenen Kosten gebeten. Was hierbei genau zu tun ist, wird Ihnen in dieser Email mitgeteilt.
Erhalten wir die Rücklastschrift mit dem Vermerk "Wegen Widerspruch" wird Ihr Zugang bis zum vollständigen Geldeingang (inkl. Gebühren) gesperrt und Sie darüber informiert; Zeitgleich wird die Forderung an das Inkassounternehmen übermittelt und für den Anwalt vorbereitet.
Bleibt Ihre Reaktion auf diese Mail aus, wird der betroffene Vertrag zum angekündigten Termin von uns gesperrt und das Mahnverfahren eingeleitet.
Wir arbeiten beim Inkasso in Deutschland mit Euro-Treuhandinkasso (www.eurotreuhand-inkasso.de) in Österreich mit Neckermann/Quelle/Universum-Inkasso (www.neckermann.at) zusammen und übergeben sämtliche offenen Forderunen, die nicht durch das Inkasso beigebracht werden können an unsere Anwälte zur gerichtlichen Beitreibung sowie an die Staatsanwaltschaft mit Ziel der Betrugsanzeige.
In jedem Fall führt das Einschalten des Inkassounternehmens durch uns für Sie zu hohen Kosten und möglicherweise negativen Auswirkungen auf zukünftige Kredite.
Würden alle Kunden bei uns ihre Rechnungen termingerecht begleichen, könnten wir unser Webhosting sowie jede einzelne Domain rund 10 % günstiger an Sie verkaufen, ohne das uns ein einziger Euro fehlen würde.
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Letzte Änderung des Artikels: 2008-04-01 15:59
Verfasser des Artikels: Support
Revision: 1.0
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