Abrechnung

ID #1025

Kann der Rechnungsbetrag nach einer Rücklastschrift erneut eingezogen werden?

Für den Fall, dass die Rücklastschrift aufgrund falscher Kontodaten verursacht wurde, senden Sie uns bitte Ihre korrekten Kontodaten mit dem Hinweis auf eine erneute Abbuchung zu. Wir buchen dann nochmals ab. Wurde die Rücklastschrift wegen fehlender Deckung verursacht, senden Sie uns eine Email mit dem Hinweis auf eine erneute Abbuchung. Ist die Rücklastschrift mit dem Vermerk „Widerspruch“ bei uns eingegangen können wir den Betrag leider nicht erneut einziehen. In diesem Fall müssen wir auf den Ausgleich per Überweisung bestehen.

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Letzte Änderung des Artikels: 2006-02-28 18:07
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Revision: 1.0

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