Marken-Recht

ID #1083

Was ist eine Marke?

Marken sind gem. § 3 Marken-Gesetz alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Zeichen sind hierbei insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben und Zahlen. Ziel der Marke ist es, die Nutzung identischer Bezeichnungen oder ähnlicher Bezeichnungen, bei denen Verwechslungsgefahr besteht, zu verhindern (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MarkenG). Eine Verwechslung erfordert zumindest, daß sich ähnliche Zeichen und ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen gegenüberstehen.

Für die Verletzung eines Markenrechts kann somit die Ähnlichkeit eines Namens zu einer Marke eines Dritten ausreichend sein, wenn der Name in einem ähnlichen Waren- und Dienstleistungsbereich genutzt werden soll. Wenn die Marke einen hohen Bekanntheitswert hat, kann schon die Ähnlichkeit des Namens an sich ausreichen, um die fremde Marke zu verletzen. Das Markenrecht unterscheidet drei Arten der Ähnlichkeit:

·         Schriftbildähnlichkeit, z.B. Roma vs. Rorna
Aussprache- oder Klangähnlichkeit, z.B. Tulex vs. ToolexÄhnlichkeit in der Bedeutung, z.B. Steinway vs. Stoneway

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Letzte Änderung des Artikels: 2007-07-31 10:36
Verfasser des Artikels: Support
Revision: 1.0

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